Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Beherbergungsvertrag – Gasthof-Pension Goldener Anker, Fabrikgasse 1, 97737 Gemünden/Langenprozelten
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Pension/Restaurant am Goldener Anker – nachstehend Pension genannt.
1.2. Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
1.3. Schriftform liegt auch vor, wenn der Schriftverkehr per E-Mail erfolgt. Der andere Vertragspartner muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige Anschrift mitteilen.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage/des Antrags des Gastes durch die Pension am Goldenen Anker zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Die Pension ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGB durch die Pension.
2.2. Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
3. Leistungen, Preis, Zahlung
3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Pension beschränkt.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Die Preise der einzelnen Zimmer werden auf einer separaten Liste jedem Gast auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Maßgebend ist der Preis bei Vertragsabschluss.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4. Die Pension ist berechtigt, den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
3.5. Reservierungen von Funktionsräumen (Restaurant o. Ä.) stehen dem Gast nur zur vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung der Pension.
3.6. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung der Einrichtung und stellt die Pension von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
4. Rücktritt des Kunden (Stornierung)
4.1. Ein Rücktritt des Gastes vom mit der Pension abgeschlossenen Beherbergungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
4.2. Sofern zwischen Pension und Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
4.3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommener Zimmerüberlassung hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie eingesparte Aufwendungen anzurechnen. Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt und reserviert hatte, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
- Stornierung 5 Tage vor Anreise: 40 % der bestellten Leistung
- Stornierung 3 Tage vor Anreise: 60 % der bestellten Leistung
- Stornierung am Anreisetag: 80 % der bestellten Leistung
4.4. Bei Frühabreise, die der Pension erst während des Aufenthaltes mitgeteilt wird, behält sich die Pension vor, 30 % der bestellten Leistung bis zum ursprünglich vereinbarten Abreisedatum zu berechnen.
5. Rücktritt der Pension
5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, kann die Pension vom Vertrag zurücktreten.
5.2. Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls
- höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen,
- Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen gebucht werden,
- die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension gefährden kann.
5.3. Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, wenn möglich schriftlich, in Kenntnis zu setzen.
5.4. Bei berechtigtem Rücktritt durch die Pension entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
5.5–5.7. Die Pension kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft gleicher Qualität zur Verfügung stellen, wenn dies zumutbar ist. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten der Pension.
6. Zimmerbereitstellung und -rückgabe
6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Ist die gewünschte Zuteilung nicht möglich, beschafft die Pension entsprechenden gleichwertigen Ersatz.
6.2. Die Übernahme der Zimmer ist ab 13:30 Uhr möglich. Frühere Anreisen und Anreisen nach 19:00 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen.
6.3. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist vorab abzustimmen; andernfalls sind 50 % des Listenpreises bzw. der nachgewiesene Schaden zu zahlen.
6.4. In den Zimmern ist das Rauchen grundsätzlich untersagt. Bei Verstoß fallen 50,00 € zzgl. MwSt. pro Nutzungstag an Reinigungskosten an.
6.5. Das Kochen/Braten in den Zimmern ist untersagt. Für die Aufbewahrung von Essen steht der pensionseigene Kühlschrank zur Verfügung.
6.6. Der Konsum von Alkohol ist so zu begrenzen, dass andere Gäste nicht belästigt und die Sicherheit des Hauses nicht gefährdet wird.
7. Haftung
7.1. Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2–7.3. Weckaufträge sowie Nachrichten und Post werden mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeführt bzw. behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.4. Eine Haftung der Pension für Leistungen Dritter besteht nicht.
7.5. Für Diebstähle aus allgemein zugänglichen Räumen übernimmt die Pension keine Haftung. Im Zimmer kann eine Haftung nur bei Nachweis grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keine Haftung übernommen.
7.6. Bei Störungen oder Mängeln ist der Gast verpflichtet, mitzuwirken, die Störung zu beheben und den Schaden gering zu halten.
8. Zahlung
8.1. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB sollten schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
9.3. Es gilt deutsches Recht.
9.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9.5. Eine Ausfertigung der AGB wird dem Gast auf Wunsch zugesandt, ist Bestandteil der Homepage und liegt in jedem Zimmer zur Einsichtnahme aus.
Gemünden, den 01. Juli 2015